Über den Studiengang
Arbeitsrecht (Masterstudiengang) ist ein Masterstudiengang, der auf die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte im Bereich der rechtlichen Regelung von Arbeitsverhältnissen, des Schutzes der Rechte und Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie der Verbesserung des Arbeitsrechts abzielt.
In diesem Studiengang studieren die Masterstudierenden eingehend die Theorie des Arbeitsrechts, die rechtliche Regelung von Arbeitsverhältnissen, internationale Arbeitsstandards, das Sozialversicherungsrecht, die Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten, die Beschäftigungspolitik und die Methodologie der wissenschaftlichen Forschung. Während der Ausbildung werden Fähigkeiten zur Anwendung des Arbeitsrechts, zur Analyse von Rechtsdokumenten und zur Suche nach Lösungen für arbeitsrechtliche Probleme entwickelt.
Theoretische Kenntnisse werden mit wissenschaftlicher und praktischer Forschung verbunden. Die Masterstudierenden erwerben Kompetenzen zur Durchführung rechtlicher Expertisen, zur wissenschaftlichen Erforschung von Arbeitsverhältnissen und zur pädagogischen Tätigkeit an Hochschulen.
Absolventen können in Justizbehörden, der Anwaltschaft, der Staatsanwaltschaft, staatlichen Verwaltungsbehörden, Rechtsabteilungen von Unternehmen und Organisationen, Gewerkschaften und Forschungseinrichtungen arbeiten.
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