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Für wen

Schüler mit Behinderungen der Gruppen I und II in allen Bildungsbereichen

Studierenden mit Behinderungen der Gruppen I und II aller Bildungsbereiche, unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines Stipendiums oder eines Vertrags studieren, wird ein Stipendium in einer Höhe zugeteilt und ausgezahlt, die 50 % über dem Grundbetrag des Stipendiums liegt.