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Taschkenter Institut für Management und Wirtschaft

Computertechniek (“Ontwerp van computersystemen”, “Ontwerp van praktische softwaretools”, “Informatie- en multimediatechnologieën”)

Meisterinnen Vollzeit 2 Jahre

Über den Studiengang

Allgemeine Beschreibung

Die Ausbildung von Masterstudierenden in der Fachrichtung 70610301 – Computer Engineering erfolgt in Vollzeitform. Der Unterricht wird in allen Studienformen auf der Grundlage des Kredit-Modul-Systems organisiert.

Die reguläre Studiendauer im Vollzeit-Masterstudium beträgt 2 Jahre.

Die Entwicklung und Aktualisierung der Qualifikationsanforderungen, Studienpläne und Programme sowie die wirksame Organisation des Bildungsprozesses in dieser Fachrichtung obliegen der Leitung der Hochschule — dem Rektor, den Prorektoren, dem Leiter der Studienabteilung, den Dekanen und den Lehrstuhlleitern — sowie dem Professoren- und Lehrpersonal, das die Ausbildung von Absolventinnen und Absolventen sicherstellt, die den Qualifikationsanforderungen entsprechen.

Allgemeine Anforderungen

Die Zulassung zum Masterstudium erfolgt auf Wettbewerbsbasis unter Bewerberinnen und Bewerbern, die über einen Bachelorabschluss oder die Qualifikation einer diplomierten Fachkraft in der entsprechenden Studienrichtung verfügen, sowie unter Bewerberinnen und Bewerbern aus verwandten Hochschulrichtungen, die vom Ministerium für Hochschulbildung, Wissenschaft und Innovation festgelegt wurden.

Anforderungen an die Englischkenntnisse

Erforderlich ist ein international anerkanntes Zertifikat, das die Fremdsprachenkenntnisse bestätigt: mindestens 72 Punkte im TOEFL, 5,5 Punkte im IELTS, TestDaF — TDN3 oder das Niveau B2 nach CEFR. Ebenfalls akzeptiert wird ein Zertifikat der Stufe B2 oder C1, das von der Agentur für Bewertung von Wissen und Qualifikationen beim Ministerium für Hochschulbildung, Wissenschaft und Innovation ausgestellt wurde.

Bewerberinnen und Bewerber, die kein Zertifikat über Fremdsprachenkenntnisse vorlegen, legen eine Fremdsprachenprüfung ab. Die Mindestpunktzahl zum Bestehen beträgt 60 bis 100 Punkte. In diesem Fall ist die zugelassene Studentin bzw. der zugelassene Student verpflichtet, das entsprechende Zertifikat über Fremdsprachenkenntnisse bis zum Ende des ersten Studienjahres im Masterstudium vorzulegen.

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