Über den Studiengang
1. Allgemeine Beschreibung
Die Ausbildung von Bachelorstudierenden in der Studienrichtung 60910100 — Zahnmedizin erfolgt in Vollzeitform. Die Studienform wird auf der Grundlage des Kredit-Modul-Systems organisiert. Die normative Dauer des Bachelorprogramms im Vollzeitstudium beträgt 5 Jahre.
1.1. Anwendungsbereich
1.1.1. Anwendung der Qualifikationsanforderungen
Die Qualifikationsanforderungen stellen eine Gesamtheit von Anforderungen für alle medizinischen und pharmazeutischen Hochschulen dar, die Bachelorstudierende in der Studienrichtung 60910100 — Zahnmedizin ausbilden.
1.1.2. Hauptnutzer der Qualifikationsanforderungen:
Führungskräfte (Rektor, Prorektoren, Leiter der Registraturabteilung, Dekane und Abteilungsleiter) und das Lehrpersonal der Hochschule, die für die Entwicklung und Aktualisierung der Qualifikationsanforderungen, Studienpläne und Lehrprogramme dieser Studienrichtung verantwortlich sind, sowie für die wirksame Organisation und Erneuerung des Bildungsprozesses auf deren Grundlage zuständig sind und im Rahmen ihrer Befugnisse für das Ausbildungsniveau der Absolventen Verantwortung tragen;
Studierende der Hochschule, die den Studienplan und die Fachprogramme dieser Studienrichtung absolvieren;
Staatliche Prüfungskommissionen, die das Ausbildungsniveau der Bachelor-Absolventen bewerten;
zuständige staatliche Organe für die Bildungsverwaltung;
Organe, die die Finanzierung der Hochschulen sicherstellen;
zuständige staatliche Organe für Akkreditierung und Qualitätskontrolle der Hochschulbildung;
Organisationen und Unternehmen — Personalauftraggeber und Arbeitgeber;
Studienbewerber, die in Hochschulen aufgenommen werden möchten, ihre Eltern und andere interessierte Personen.
1.2. Beschreibung der Berufstätigkeit
1.2.1. Bereiche der Berufstätigkeit:
Die Studienrichtung 60910100 — Zahnmedizin gehört zu den Richtungen im Bereich Wissenschaft und Gesundheitswesen. Sie umfasst ein Komplex beruflicher Bereiche, darunter die Lösung von Hauptaufgaben in den Einrichtungen des Gesundheitssystems unter breiter Anwendung moderner Methoden zur Diagnose und Behandlung von Zahnerkrankungen in der Bevölkerung, die Verbesserung der Qualität der Methoden und Vorgehensweisen bei der Bereitstellung von Zahnpflege und des Dispensärbetriebs (heilend-vorbeugend, medizinisch-sozial), die Teilnahme an wissenschaftlichen Forschungsarbeiten an der Akademie der Wissenschaften der Republik Usbekistan und in wissenschaftlichen Forschungszentren sowie wissenschaftlichen Produktionsverbänden, sowie die Lösung komplexer Aufgaben in staatlichen und nichtstaatlichen medizinischen Einrichtungen.
Auf dem Gebiet der Studienrichtung sind Ergänzungen und Änderungen in den Bereichen der Berufstätigkeit der Bachelorstudierenden möglich, ausgehend von modernen Errungenschaften der Wissenschaft, Technik und Technologie sowie den Anforderungen der Personalauftraggeber.
1.2.2. Gegenstände der Berufstätigkeit:
Allgemeiner Zahnarzt in allen staatlichen und nichtstaatlichen medizinischen Einrichtungen des Gesundheitssystems.
Bachelor-Absolventen der Studienrichtung 60910100 — Zahnmedizin haben nach Abschluss der Bachelorausbildung in diesem Wissenschaftsbereich das Recht, pädagogische Tätigkeiten im Unterrichten von allgemeinberuflichen und fachspezifischen Disziplinen an Berufsbildungseinrichtungen auszuüben, die von den zuständigen Bildungsverwaltungsorganen bestimmt werden, sofern sie eine pädagogische Umschulung absolviert haben.
1.2.3. Arten der Berufstätigkeit:
- organisations- und verwaltungsbezogen;
- medizinisch-präventiv;
- Notfall- und dringende medizinische Versorgung;
- Diagnose und Behandlung;
- Rehabilitation;
- medizinisch-sozial;
- wissenschaftliche Forschungstätigkeit.
Auf dem Gebiet der Studienrichtung sind Ergänzungen und Änderungen in den Arten der Berufstätigkeit der Bachelorstudierenden möglich. Die spezifischen Arten der Berufstätigkeit werden von der medizinischen und pharmazeutischen Hochschule gemeinsam mit den interessierten Teilnehmern des Bildungsprozesses festgelegt.
1.2.4. Berufsaufgaben.
Entsprechend der 6. Qualifikationsstufe des Nationalen Qualifikationsrahmens sowie den Bereichen, Gegenständen und Arten der Berufstätigkeit der Bachelorstudierenden in der Studienrichtung 60910100 — Zahnmedizin muss der Bachelor-Absolvent in der Lage sein, folgende Berufsaufgaben zu erfüllen:
In der organisations- und verwaltungsbezogenen Tätigkeit:
aktuelle Fragen der Zivilgesellschaft kennen, eine aktive Lebensposition besitzen, die auf der Entwicklungsstrategie der Republik Usbekistan basiert;
systematisch über philosophische Kenntnisse weltanschaulicher Art verfügen, diese selbstständig analysieren und in der Berufstätigkeit berücksichtigen können;
die Geschichte des Vaterlandes kennen, die eigene Position zu Fragen geistiger nationaler und allgemein menschlicher Werte darlegen und wissenschaftlich begründen können, eine aktive Lebensposition besitzen, die auf der Idee der nationalen Unabhängigkeit basiert;
den Inhalt von Dokumenten und Arbeiten im Bereich der Berufstätigkeit in einer Fremdsprache verstehen, über notwendige Kenntnisse im Rahmen der Berufstätigkeit in naturwissenschaftlichen Fächern verfügen und diese im Leben und in der Berufstätigkeit auf moderner wissenschaftlicher Grundlage anwenden können;
Methoden der Informationsbeschaffung, -speicherung, -verarbeitung und -nutzung beherrschen, in der Lage sein, in der Berufstätigkeit selbstständig begründete Entscheidungen zu treffen;
über eine wettbewerbsfähige allgemeinberufliche Vorbereitung in der entsprechenden Bachelorrichtung verfügen;
in der Lage sein, neue Kenntnisse selbstständig zu erwerben, an sich selbst zu arbeiten und die Arbeitstätigkeit auf wissenschaftlicher Grundlage zu organisieren;
die Einführung von Innovationen im Fachbereich in die Praxis organisieren;
über wissenschaftliche Kenntnisse und Überzeugung bezüglich eines gesunden Lebensstils und der Notwendigkeit seiner Einhaltung verfügen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur körperlichen Selbstverbesserung besitzen;
die Arbeit in therapeutisch-prophylaktischen Einrichtungen der primären Ebene des Gesundheitssystems organisieren und leiten;
das Management im Gesundheitswesen entsprechend den sozioökonomischen Entwicklungstendenzen verbessern;
in der Lage sein, die wichtigsten Indikatoren des Gesundheitszustands der Bevölkerung zu planen, zu analysieren und Berichte zu erstellen.
In der medizinisch-präventiven Tätigkeit:
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Förderung eines gesunden Lebensstils in der Bevölkerung sowie zur Zahnpflegekultur, hygienisch-sanitären Erziehung, rationellen Ernährung, Bekämpfung schlechter Gewohnheiten, Gesundheitsförderung Jugendlicher und Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind organisieren und durchführen;
Maßnahmen zur primären, sekundären und tertiären Prävention auf der primären Ebene des Gesundheitssystems entwickeln;
Maßnahmen zur Prävention weit verbreiteter Zahnerkrankungen in der Bevölkerung durchführen;
prophylaktische und gezielte ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung chronischer Zahnerkrankungen durchführen, die allgemeine Dispensarisierung der Bevölkerung umsetzen;
fortschrittliche und moderne Technologien in die medizinisch-präventive Tätigkeit einführen.
In der Notfall- und dringenden medizinischen Versorgung:
Notfallzustände rechtzeitig erkennen;
medizinische Notfallversorgung in der präklinischen Phase leisten;
die Bevölkerung in der präklinischen Phase mit notfallmäßiger zahnmedizinischer Versorgung versorgen;
die Fähigkeit besitzen, bei entsprechender Indikation eine Überweisung zur Krankenhauseinweisung auszustellen.
In der diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit:
Früherkennung von Zahnerkrankungen in der Bevölkerung;
Anwendung moderner diagnostischer Methoden in der Tätigkeit des Allgemeinzahnarztes;
korrekte Behandlung weit verbreiteter Zahnerkrankungen unter Anwendung moderner Methoden;
Untersuchung und Behandlung von Patienten gemeinsam mit Fachärzten bei entsprechender Indikation;
die Fähigkeit besitzen, in der eigenen Tätigkeit Standards der evidenzbasierten Medizin anzuwenden.
In der rehabilitativen Tätigkeit:
Indikationen und Kontraindikationen sowie den Zeitplan für Rehabilitationsmaßnahmen bei Zahnerkrankungen korrekt bestimmen;
Rehabilitationsmaßnahmen in vollem Umfang durchführen;
die Fähigkeit besitzen, moderne Rehabilitationsmethoden bei Patienten anzuwenden.
In der medizinisch-sozialen Tätigkeit:
Arten von medizinisch-sozialen Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Organen des Sozialschutzes und karitativen Diensten organisieren und erbringen;
die Fähigkeit besitzen, das körperliche, medizinisch-soziale und psychologische Wohlbefinden in der Bevölkerung wiederherzustellen und zu entwickeln.
In der wissenschaftlichen Forschungstätigkeit:
an der Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten zu Themen des Informationsschutzes in Forschungsinstituten und wissenschaftlichen Zentren teilnehmen;
wissenschaftlich-technische Errungenschaften im In- und Ausland, Fachliteratur und andere wissenschaftlich-technische Informationen zur modernen Verwaltung aller Ebenen des Gesundheitssystems studieren und systematisieren;
Wirtschaftsinformationen zu Problemthemen moderner Verwaltungssysteme für Branchen und Sektoren sammeln, wiederherstellen, analysieren und systematisieren;
im Internet gezielt nach Informationen über neueste wissenschaftliche Errungenschaften suchen und diese finden;
experimentelle Forschungen in Forschungsinstituten und wissenschaftlichen Zentren durchführen, deren Ergebnisse verarbeiten, bewerten und andere Arten beruflicher Tätigkeiten ausführen;
die Fähigkeit besitzen, Aktivitäten zur Beteiligung an der Implementierung von Forschungsergebnissen und Entwicklungen durchzuführen.
2. Anforderungen an berufliche Kompetenzen:
grundlegende allgemeinberufliche Kenntnisse, praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten bilden, die für das Studium und die gründliche Beherrschung der Fachgebiete der Studienrichtung erforderlich sind;
Gedanken, Urteile, Ideen, Vorschläge, Definitionen und Schlussfolgerungen in mündlicher und schriftlicher Form logisch, korrekt, begründet und präzise unter Beachtung der Normen und Regeln der Staatssprache darlegen und ausdrücken können;
ethische und deontologische Prinzipien in der Berufstätigkeit kennen und anwenden, die Regeln der medizinischen Dokumentation kennen;
Methoden der Informationsbeschaffung, -speicherung, -verarbeitung und -nutzung kennen und in der Tätigkeit selbstständig begründete Entscheidungen treffen können;
morphofunktionelle und physiologische Zustände sowie pathologische Prozesse im menschlichen Körper zur Lösung beruflicher Probleme beurteilen können;
Kenntnisse in der Verwendung medizinischer Instrumente und Geräte besitzen, die bei der medizinischen Versorgung vorgesehen sind;
pathologische Prozesse im menschlichen Körper kennen und die Fähigkeit besitzen, morphofunktionelle und physiologische Zustände zur Lösung beruflicher Probleme zu beurteilen;
Bereitschaft, bei Eingriffen vorgesehene medizinische Instrumente zu verwenden und Patienten mit Zahnerkrankungen medizinische Hilfe zu leisten;
Bereitschaft zum medizinischen Einsatz von Arzneimitteln und anderen Substanzen, Fähigkeit, Substanzen und deren Kombinationen bei der Lösung beruflicher Probleme einzusetzen;
Fähigkeit und Bereitschaft, einen Komplex von Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Gesundheit, zur Bildung eines gesunden Lebensstils, zur Vorbeugung der Entstehung und Ausbreitung von Zahnerkrankungen, zu ihrer Früherkennung, zur Ermittlung der Ursachen ihrer Entstehung und Entwicklung sowie zur Beseitigung der schädlichen Auswirkungen ökologischer Faktoren auf die menschliche Gesundheit durchzuführen;
Bereitschaft zur Analyse und Darstellung medizinischer Informationen für die Öffentlichkeit auf der Grundlage der evidenzbasierten Medizin;
Fähigkeit und Bereitschaft zur Durchführung von präventiven ärztlichen Untersuchungen, der Dispensarisierung und der Aufnahme von Patienten mit Zahnpathologie in die Dispensärbetreuung;
Fähigkeit, sozial-hygienische Methoden der Datenerhebung über Zahnerkrankungen und deren medizinisch-statistische Analyse anzuwenden;
Fähigkeit, das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Erkrankung oder Zahnpathologie beim Patienten anhand von Patientenbeschwerden, Anamnese, Untersuchungsergebnissen, Labor-, Instrumental-, pathoanatomischen und anderen Untersuchungen zu bestimmen;
Fähigkeit, die wichtigsten pathologischen Zustände, Anzeichen, Syndrome und nosologischen Formen von Zahnerkrankungen bei Patienten gemäß der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme zu identifizieren;
Bereitschaft zur Durchführung von Begutachtungen der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, zur Teilnahme an der medizinisch-sozialen Begutachtung und zur Feststellung des biologischen Todes einer Person;
die Behandlungsstrategie für Patienten mit verschiedenen Zahnerkrankungen bestimmen;
Bereitschaft zur Betreuung und Behandlung von Patienten mit Zahnerkrankungen im ambulanten und tagesklinischen Bereich;
Bereitschaft zur Teilnahme an der medizinischen Versorgung in Ausnahmesituationen, einschließlich der Teilnahme an der medizinischen Evakuierung;
Bereitschaft zur Bestimmung der Notwendigkeit der Anwendung natürlicher therapeutischer Faktoren, medikamentöser und nichtmedikamentöser Therapie und anderer Methoden bei Patienten mit Zahnerkrankungen, die medizinische Rehabilitation und Sanatoriumsbehandlung benötigen;
Bereitschaft, die Bevölkerung über die wichtigsten physiologischen Indikatoren zur Selbstkontrolle, die zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit beitragen, über grundlegende hygienische Gesundheitsmaßnahmen sowie über die Prävention von Zahnerkrankungen zu unterrichten;
Bereitschaft zur Bildungstätigkeit zur Beseitigung von Risikofaktoren und zur Entwicklung von Fähigkeiten für einen gesunden Lebensstil;
grundlegende Prinzipien der Organisation und des Managements im Bereich des öffentlichen Gesundheitsschutzes, in medizinischen Organisationen und deren Struktureinheiten anwenden können;
Bereitschaft zur Teilnahme an der Bewertung der Qualität der zahnärztlichen Versorgung anhand der wichtigsten medizinisch-statistischen Indikatoren;
die Fähigkeit besitzen, den Prozess der Entwicklung und Umsetzung neuer Methoden und Ansätze zum Schutz der Zahngesundheit der Bevölkerung zu planen, zu koordinieren und zu kontrollieren.
3. Anforderungen an die Praktika
Das Qualifikationspraktikum zielt darauf ab, das theoretische Wissen in allgemeinberuflichen und fachspezifischen Disziplinen zu festigen, es mit praktischen (Produktions-)Prozessen zu verknüpfen und die entsprechenden praktischen Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen zu bilden. In dieser Studienrichtung werden folgende Praktika durchgeführt:
- Lehr- und Einführungspraktikum
- Produktions- (Qualifikations-)Praktikum
- Vorgraduierungspraktikum
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