Über den Studiengang
Jurisprudenz (Islamisches Recht) (60420100) ist ein Bachelorstudiengang, der auf die Ausbildung wettbewerbsfähiger, hochqualifizierter Fachkräfte für den juristischen Bereich der Republik Usbekistan ausgerichtet ist. Die Absolventinnen und Absolventen erwerben modernes Fachwissen sowie praxisorientierte Kompetenzen. Das Studium wird im Vollzeitformat nach dem Kredit-Modul-System durchgeführt und hat eine Regelstudienzeit von vier Jahren.
Die Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs können in den gesetzgebenden und vollziehenden Organen der Republik Usbekistan, in den Organen der Selbstverwaltung, in Justizbehörden, Anwaltskanzleien und Rechtsberatungsbüros, in öffentlichen Vereinigungen sowie in Unternehmen, Organisationen und Institutionen im Bereich der Rechtsberatung tätig werden. Darüber hinaus können sie in Spezialeinheiten des Staatssicherheitsdienstes, des Innenministeriums, der Nationalgarde und des Staatlichen Zollkomitees arbeiten, die für die Bekämpfung von religiösem Extremismus und Terrorismus zuständig sind.
Ferner können die Absolventinnen und Absolventen pädagogische Tätigkeiten an Bildungseinrichtungen sowie wissenschaftliche Forschung an Forschungsinstituten ausüben. Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen außerdem am Institut für Strategische und Regionale Studien beim Präsidenten der Republik Usbekistan, im Zentrum für die Entwicklung der Zivilgesellschaft, im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan, in den Botschaften und Konsulaten Usbekistans im Ausland sowie in anderen diplomatischen Vertretungen. Zu ihren Aufgaben gehören die Analyse von Informationen über den Islam und die durch das islamische Recht geregelten Rechtsverhältnisse, die Erstellung von Gutachten sowie die Erarbeitung von Vorschlägen und Empfehlungen.
Berufliche Tätigkeitsfelder der Absolventinnen und Absolventen umfassen:
- Tätigkeit im Justizministerium der Republik Usbekistan, in anderen Ministerien, staatlichen Komitees, staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, Behörden sowie internationalen Organisationen;
- Wahrnehmung juristischer Aufgaben in Bezirks-, Stadt- und Regionalverwaltungen (Hokimiyate) sowie in anderen staatlichen Einrichtungen, in denen juristische Fachkräfte eingesetzt werden;
- Tätigkeit als Rechtsberater bzw. Syndikus in Strafverfolgungsbehörden, staatlichen Institutionen, der Anwaltschaft und dem Notariat sowie in Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen;
- Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, untergesetzlichen Rechtsvorschriften und anderen Rechtsdokumenten sowie Ausübung weiterer juristischer Berufstätigkeiten;
- Tätigkeit in nichtstaatlichen und gemeinnützigen Organisationen mit nationalem und internationalem Tätigkeitsbereich, in Strafverfolgungsbehörden, Organen der kommunalen Selbstverwaltung sowie in regionalen Zentren für Spiritualität und Aufklärung;
- Tätigkeit als wissenschaftliche oder wissenschaftlich-technische Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher oder wissenschaftlich-technischer Mitarbeiter an Forschungsinstituten, wissenschaftlichen Einrichtungen und Hochschulen;
- Unterricht der Fächer „Grundlagen von Staat und Recht“ sowie „Erziehung“ an allgemeinbildenden Schulen, berufsbildenden und spezialisierten Bildungseinrichtungen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
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